Die Agrardieselsubvention, oft auch als Agrardiesel-Rückvergütung oder steuerliche Begünstigung für Agrardiesel bekannt, stellt eine direkte finanzielle Entlastung für Land- und Forstwirte beim Dieselbezug dar. Konkret geht es um eine Steuervergünstigung nach § 57 Energiesteuergesetz (EnergieStG): Diesel, der in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommt, wird mit einem reduzierten Energiesteuersatz belegt. Hierbei spielt der Zoll eine wesentliche Rolle bei der Abwicklung und Erhebung. Bislang konnten Betriebe einen Großteil der Energiesteuer auf Diesel über den Agrardieselantrag zurückfordern – zuletzt wurden etwa 21,48 Cent pro Liter Diesel erstattet. Das sorgte dafür, dass Agrardiesel deutlich geringer besteuert, war als herkömmlicher Dieselkraftstoff. Für die Landwirtschaft bedeutete dieser Agrardieselantrag eine wichtige indirekte Subvention.
Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise und den rechtlichen Rahmen der Agrardieselsteuerentlastung. Er dient zugleich als praktische Anleitung für den Agrardieselantrag beim Zoll. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Agrardieselantrag 2025 – dem Antragsverfahren für dieses Jahr – sowie den jüngsten politischen Veränderungen. Ergänzend zum juristischen Überblick werden ökologische und ökonomische Aspekte sowie die aktuelle Debatte um die Agrardieselbegünstigung thematisiert.
Was ist eine Agrardieselsubvention?
Die Agrardieselsubvention basiert auf einer steuerlichen Entlastung gemäß § 57 EnergieStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Diese Regelung ermöglicht es land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, einen Teil der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) auf den von ihnen verwendeten Dieselkraftstoff zurückzuerhalten. Zuständig für diese Steuerentlastung ist der Zoll. Die Entlastung wird nicht direkt an der Tankstelle gewährt, sondern erfolgt im Nachhinein: Betriebe stellen nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Agrardieselantrag, um die Erstattung der Steuervergünstigung für den im Betrieb verbrauchten Diesel zu erhalten. Die korrekte Abwicklung dieses Agrardieselantrags ist dabei essenziell.
Historisch betrug die vollständige Entlastung 21,48 Cent pro Liter Diesel. Dieser Wert repräsentiert den steuerlichen Vorteil: Landwirte mussten bislang lediglich rund 25,56 Cent/Liter entrichten. Die Differenz von 21,48 Cent/Liter wurde als Agrardieselvergütung zurückerstattet. In der Praxis wurde diese Subvention auch als Agrardieselrückvergütung bezeichnet, deren Grundlage der alljährliche Agrardieselantrag bildet.
Voraussetzungen für den Agrardieselantrag betreffen grundsätzlich land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Diese müssen Diesel in Fahrzeugen und Maschinen einsetzen, die primär für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Die genaue Definition eines begünstigten Betriebes ist dem Energiesteuergesetz zu entnehmen; typischerweise fallen darunter landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 13 EStG) sowie vergleichbare forstwirtschaftliche Betriebe. Um die Steuerentlastung über den Agrardieselantrag zu beantragen, muss jeder Betrieb seinen betrieblichen Dieselverbrauch nachweisen, beispielsweise durch detaillierte Aufzeichnungen oder Rechnungen. Es ist entscheidend, dass ausschließlich beruflich genutzter Diesel erstattungsfähig ist; privater Verbrauch oder Diesel für nicht-agrarische Maschinen fällt nicht unter diese Begünstigung, welche beim Zoll eingereicht wird.

Der Agrardieselantrag 2025
Um die Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen, ist jährlich ein Agrardieselantrag zu stellen. Für im Kalenderjahr 2024 verbrauchten Dieselkraftstoff erfolgt die Antragstellung im Jahr 2025 – daher spricht man vom Agrardieselantrag 2025 (Antragsjahr 2025 für Verbrauchsjahr 2024). Dieser Antrag wird beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht. Die Frist für die Einreichung endet grundsätzlich am 31. Dezember des Folgejahres. Konkret bedeutet dies: Für Diesel, der 2024 verbraucht wurde, läuft die Frist am 31. Dezember 2025 ab. Eine verspätete Beantragung kann zum vollständigen Verlust des Erstattungsanspruchs führen.
Seit 2024 erfolgt die Antragstellung verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal. Alle Agrardieselanträge müssen seit dem 1. Januar 2024 online eingereicht werden. Das frühere Verfahren mit Papieranträgen (Formular 1140 für Agrardiesel) wurde abgelöst, um den Prozess zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Die Zollverwaltung stellt hierfür den Online-Dienst „Agrardieselentlastung“ im Zoll-Portal bereit.
Um den digitalen Agrardieselantrag nutzen zu können, benötigen Antragsteller ein ELSTER-Unternehmenskonto für die Anmeldung im Zoll-Portal. Land- und Forstwirte müssen demnach ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal anlegen und dieses mit einem ELSTER-Zertifikat verknüpfen, das auf die Betriebssteuernummer läuft. Ein persönliches ELSTER-Zertifikat ist hierfür nicht ausreichend; es muss explizit ein Zertifikat für die Organisation oder den Betrieb sein.
Das Antragsverfahren
Nach erfolgreicher Registrierung im Zoll-Portal kann der Agrardieselantrag online ausgefüllt werden. Hierbei sind essenzielle Angaben zur Betriebsnummer, zum Betrieb selbst und zum gesamten Dieselverbrauch des betreffenden Jahres zu machen. Die verwendeten Dieselmengen sind präzise anzugeben und können gegebenenfalls durch Belege, wie Rechnungen von Tankstellen oder Lieferanten, nachzuweisen sein.
Im Online-Formular wird der Erstattungsbetrag automatisch berechnet, sobald die verbrauchten Liter eingegeben werden. Die Zollverwaltung führt die Berechnungen im Hintergrund durch, basierend auf den gültigen Erstattungssätzen. Nach dem vollständigen Ausfüllen wird der Agrardieselantrag elektronisch an das zuständige Hauptzollamt übermittelt.

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung beim Zoll
Um den Agrardieselantrag reibungslos und erfolgreich beim Zoll einzureichen, gibt es einige wichtige Punkte, die Land- und Forstwirte beachten sollten. Eine sorgfältige Vorbereitung und präzise Ausführung können den Prozess erheblich beschleunigen und mögliche Rückfragen vermeiden.
- Fristen strikt einhalten: Achten Sie unbedingt auf die jährliche Antragsfrist, die in der Regel am 31. Dezember des auf das Verbrauchsjahr folgenden Jahres endet. Eine verspätete Einreichung führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs auf die Entlastung.
- Belege vollständig sammeln und aufbewahren: Halten Sie alle Rechnungen und Nachweise über den gekauften und verbrauchten Dieselkraftstoff lückenlos bereit. Eine gute Buchführung und die separate Erfassung des betrieblich genutzten Diesels sind essenziell für einen schnellen Nachweis.
- Angaben präzise machen: Füllen Sie alle Felder im Agrardieselantrag sorgfältig und korrekt aus. Überprüfen Sie insbesondere die Betriebsnummer und die Angaben zum Dieselvolumen. Jeder Fehler kann zu Verzögerungen führen.
- Vor dem Absenden prüfen: Nehmen Sie sich die Zeit, den vollständig ausgefüllten Agrardieselantrag vor der elektronischen Übermittlung nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Eine doppelte Kontrolle minimiert Fehler.
- Bei Unsicherheiten nachfragen: Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten direkt Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. Die Mitarbeiter des Zolls können Ihnen bei spezifischen Fragen weiterhelfen und so Fehleinreichungen vermeiden.
Abbau der Agrardieselsubvention (Änderungen 2024/2025)
Ende 2023 beschloss die damalige Bundesregierung, die steuerliche Entlastung für Agrardiesel schrittweise abzuschaffen. Gründe hierfür waren sowohl klimapolitische Überlegungen, da die Subvention als klimakritisch galt und die Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen beiträgt, als auch finanzielle Zwänge durch eine Milliardendeckungslücke im Bundeshaushalt, die Einsparungen erforderte.
Landwirte und Verbände protestierten im März 2024 vehement, warnten vor einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit ohne praxistaugliche Alternativen. Trotz Protesten aus der Landwirtschaft stimmte der Bundesrat im März 2024 dem Abbau zu.
Die Thematik des Agrardiesels bleibt ein politisches Symbol. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, dass die Bundesregierung die Streichung der Agrardieselvergünstigung rückgängig machen und eine Neuausrichtung der EU-Politik fordern würde. Die aktuelle Gesetzeslage sieht jedoch vor, dass die Subvention Ende 2025 ausläuft, sofern es keine neuen Beschlüsse gibt.
Fazit
Die Agrardieselsubvention, lange eine zentrale Entlastung, durchläuft eine Übergangsphase. Für Landwirte bedeutet dies die Gewöhnung an ein neues digitales Antragssystem.
Betriebe müssen sich auf höhere Dieselpreise einstellen und betriebswirtschaftliche Anpassungen vornehmen, etwa durch Investitionen in kraftstoffsparendere Techniken oder die Optimierung von Abläufen. Der aktuelle Stand darüber, ob die Subvention tatsächlich gänzlich entfällt oder eventuell wieder eingeführt wird, bleibt dabei unklar.
Die Abschaffung markiert einen Paradigmenwechsel hin zu einer Landwirtschaft, die sich den realen Energiekosten stellen muss, im Einklang mit Klimaschutzzielen. Die Wirksamkeit der begleitenden staatlichen Maßnahmen zur Abfederung der Belastungen wird sich noch erweisen müssen.
Wirtschaftsdienst: Die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Agrardiesel ist überfällig (Stand: 16.07.2025)
Zoll: Agrardieselentlastung (Stand: 16.07.2025)
ZEIT ONLINE: Bundesrat lässt Abbau von Agrardiesel-Subventionen durch (Stand: 16.07.2025)
agrarheute.com: Merz will Agrardiesel für Landwirte fördern (Stand: 16.07.2025)














