Die Agrardiesel-Subvention, auch bekannt als Agrardieselrückvergütung, entlastet land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, indem sie einen Teil der Energiesteuer auf für die Landwirtschaft genutzten Diesel zurückerstattet. Für viele Höfe ist diese Förderung ein zentraler Faktor, gerade in Zeiten hoher Energiepreise und unsicherer Betriebskosten.
Wie bedeutend diese Unterstützung ist, zeigte sich Ende 2023 und Anfang 2024 bei den bundesweiten Bauernprotesten: Landwirtinnen und Landwirte blockierten Straßen und Autobahnen, gingen in vielen Städten auf die Straße und demonstrierten unter anderem in Berlin gegen die geplante Streichung der Steuervergünstigung, die als massive wirtschaftliche Belastung empfunden wurde.
Die Bundesregierung hat inzwischen beschlossen, dass ab 2026 die volle Steuervergünstigung wieder gilt. Ohne diesen Schritt wären die Betriebe mit Mehrkosten von rund 430 Millionen Euro jährlich konfrontiert gewesen – ein Streitpunkt, der die Haushaltsdiskussion weiterhin prägt.
In diesem Artikel klären wir, worum es bei der Subvention genau geht, wie sie wirkt, welche politischen Entscheidungen und Debatten aktuell bestehen und welche Rolle sie ab 2026 spielen wird.
Gesetzliche Grundlage und Funktionsweise
- Die Regelung ist fest verankert in § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG). Darin wird festgelegt, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf Antrag eine Steuerentlastung für Gasöle bzw. Dieselkraftstoff erhalten, wenn dieser z. B. in Ackerschleppern, Arbeitsmaschinen oder Sonderfahrzeugen zur Bodenbewirtschaftung verwendet wird.
- Der Entlastungsbetrag beträgt je 1.000 Liter Gasöl: 214,80 Euro bis zum 29. Februar 2024; anschließend ab dem 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 128,88 Euro je 1.000 Liter, und für das Jahr 2025 64,44 Euro je 1.000 Liter. Diese Staffelung wurde durch Gesetzesänderungen im EnergieStG implementiert.
Mindestanforderungen und Antrag

- Eine Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn der Gesamtentlastungsbetrag pro Kalenderjahr mindestens 50 Euro erreicht.
- Der Antrag muss bei dem zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Seit 1. Januar 2024 ist die Antragstellung verpflichtend über das Portal.
Wirtschaftliche Bedeutung für Landwirtschaft und Verbraucher:innen
Für landwirtschaftliche Betriebe
Laut Statista erhielt ein durchschnittlicher Betrieb im Wirtschaftsjahr 2020/2021 etwa 3.000 Euro jährlich durch die Agrardieselvergütung.
Die Vergünstigung reduziert den tatsächlichen Energiesteuersatz: Statt der regulären Energiesteuer (rund 47,04 Cent pro Liter Diesel) fallen für Agrardiesel etwa 25,56 Cent pro Liter an, was einer Ersparnis von ca. 21,48 Cent pro Liter entspricht. Gerade bei größeren Dieselverbräuchen macht die Rückvergütung einen bedeutenden Unterschied bei den Betriebskosten. Höfe, die viel Boden bearbeiten oder viele Transporte durchführen, profitieren überproportional.

Für Verbraucher:innen und Gesamtwirtschaft
Dieselkosten sind nur ein Teil der Produktionskosten. Dennoch können höhere Dieselpreise bei wegfallender Subvention mittelbar zu höheren Kosten in Transport, Lagerung und Verarbeitung führen.
Staatlich würde der Wegfall bzw. die Reduzierung der Subvention eine Mehreinnahme bringen: Die Zahlen liegen bei rund 430 Millionen Euro jährlich, wenn die Steuervergünstigung vollständig wieder eingeführt oder beibehalten wird.
Kritik und aktuelle politische Debatten
Die Agrardieselrückvergütung wird von Umweltverbänden und Teilen der Politik als klimaschädliche Subvention gesehen. Es wird kritisiert, dass die Agrardieselrückvergütung fossile Brennstoffe verbilligen würde, wodurch der Anreiz auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen, reduziert wäre.
Zudem merken die Umweltverbände und Politiker an, dass es eine Ungleichverteilung gibt: große Betriebe mit hohem Dieselverbrauch profitieren stärker als kleinere Betriebe, die oft durch Mindestbeträge oder Selbstbehalte benachteiligt sind.
Die Ampelkoalition hatte ursprünglich geplant, die Subvention schrittweise abzubauen und 2025 teilweise zu reduzieren, zum vollständigen Wegfall. Am 10. September 2025 beschloss das Bundeskabinett, dass die Subvention ab 2026 wieder in voller Höhe gelten soll. Der Bundestag muss diese Entscheidung noch finalisieren.
Fazit
Die Agrardiesel-Subvention bzw. Agrardieselrückvergütung ist weit mehr als ein technisches Detail der Steuerpolitik – sie berührt grundlegende Fragen zur Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland. Einerseits zeigt sich, dass diese Förderung über Jahrzehnte hinweg ein wichtiges Instrument war, um die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern. Gerade in einem Umfeld, das von steigenden Betriebsmittelkosten, unsicheren Erzeugerpreisen und internationalen Konkurrenzbedingungen geprägt ist, wirkt die Rückvergütung stabilisierend.
Politisch ist die Debatte ein Spiegelbild dieser Spannungsfelder: Die ursprüngliche Abschaffung durch die Ampelkoalition und die geplante Wiedereinführung sowie die massiven Proteste verdeutlichen den Zielkonflikt zwischen Haushaltskonsolidierung, Klimaschutz und bäuerlicher Interessenvertretung.
Insgesamt bleibt die Agrardiesel-Subvention ein hoch umstrittenes Instrument. Ihr Wert für die Landwirtschaft ist unbestreitbar, doch die gesellschaftliche und politische Legitimation hängt zunehmend davon ab, ob es gelingt, die Subvention mit einem klaren Fahrplan für den Übergang in eine nachhaltigere Landwirtschaft zu verknüpfen. Nur dann kann sie langfristig akzeptiert werden – sowohl von den Landwirten, die auf Entlastung angewiesen sind, als auch von einer Gesellschaft, die mehr Klimaschutz einfordert.
BMLEH: Pressemitteilung Agrardiesel (Stand: 30.09.2025)
Gesetze im Internet: § 57 EnergieStG – Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Stand: 30.09.2025)
Zoll: Steuerentlastung für Agrardiesel – Höhe und Staffelung (Stand: 30.09.2025)
Zoll: Antragstellung Steuerentlastung Agrardiesel nach § 57 EnergieStG (Stand: 30.09.2025)
Statista / BMEL: Agrardieselvergütung – Durchschnittliche Erstattung pro Betrieb (Stand: 30.09.2025)
Börse Frankfurt / dpa-AFX: Kabinettsbeschluss zur Wiedereinführung der vollen Agrardiesel-Vergünstigung ab 2026 (Stand: 30.09.2025)
Wirtschaftsdienst: Die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Agrardiesel ist überfällig (Stand: 30.09.2025)














