Das Coronavirus macht vor keiner Tür halt, auch nicht vor den Toren eines Schlachthofes. Inmitten der Coronakrise brach das Virus in mehreren Schlachthöfen aus – sie entwickelten sich zu sogenannten Hotspots. In die Kritik geraten sind Schlachtunternehmen dadurch, dass es sich bei den erkrankten Personen, um Arbeiter:innen handelt, die über einen sogenannten Werkvertrag angestellt sind. Bei dieser Art von Vertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Austausch von Leistungen. Die Auftragnehmenden verpflichten sich hierbei, ein Werk gegen die Zahlung einer Vergütung durch die Auftraggebenden (Werklohn) herzustellen. Im Unterschied zum Dienstvertrag wird nicht nur die Leistung bezahlt, sondern auch der Erfolg der Leistung, der sogenannte Werkerfolg.
Ist ein höherer Fleischpreis die Lösung?
Es ging um Werkverträge und ihre Auswirkungen, Arbeits- und Wohnbedingungen und auch um den Fleischpreis. Wäre eine Anhebung des Fleischpreises und damit einhergehend ein Ende der Billigfleisch-Ära die Patentlösung? Die Politik schaltete sich ein und stellte mit dem sogenannten Arbeitsschutzprogramm eine Liste an Forderungen an die Fleischbranche auf. Die Debatte war eröffnet und die Öffentlichkeit war Zeuge eines Schlagabtauschs, indem es schwierig war, zu folgen. Glori machte sich daher auf den Weg, um drei Branchenexperten zu befragen und verständliche Antworten zu erhalten.
Das sagen Expert:innen
(Stand der Aussagen zum Dreh, Anfang Juni 2020)
„In den letzten Wochen kam es in einigen Schlachthöfen zu vermehrten Corona-Infektionen? Woran kann dies aus Ihrer Sicht liegen?
„Wir haben weitergearbeitet und hatten keinen Lockdown, wie andere Betriebe. Da kommt es zu sozialer Nähe im Arbeitsbereich. Das Risiko ist gegeben und dies versuchen wir mit aller Kraft einzudämmen.“
Dr. Gerald Otto, Unternehmenssprecher der Goldschmaus Gruppe, Garrel
„In einem Schlachtbetrieb wird aktiv körperlich gearbeitet. Da muss man sich viele Gedanken machen, ein sinnvolles Hygienekonzept in so einer Krise zu entwickeln.“
Harm Böckmann, Vertrieb & Marketing, Brand Qualitätsfleisch, Lohne
Die Branche setzt insbesondere in den Bereichen der Schlachtung und Zerlegung auf Osteuropäische Arbeitskräfte, die mit Hilfe sogenannter Werkverträge bei Fremdunternehmen angestellt sind. Diese Verträge soll es künftig […] nicht mehr geben. Aber warum braucht die Branche diese Arbeitskräfte und diese Art von Verträgen?
Wo bekomme ich Menschen her, die das können und die auch bereit sind, diese Arbeit zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu verrichten. Damit hängt das zusammen. Und das zieht natürlich ein Ost-West-Gefälle ganz klar in Richtung Osten und International. Es gibt Werkverträge in allen möglichen Industrien und allen möglichen Branchen. Es ist ein ganz etabliertes, bewährtes System, was, wenn es nicht zum Lohndumping missbraucht wird, absolut seine Daseinsberechtigung verdient hat.
Klaus-Martin Fischer, Unternehmensberater & Experte für die Agrar- & Ernährungsindustrie
Der 10-Punkte-Plan des Bundeskabinetts hört sich für außenstehende Personen erst einmal durchweg positiv an. Allerdings werden hier Regeln geschaffen, die für ein Land und für eine Branche gelten. Und das hört sich für mich, in der Umsetzung ein Ticken schwieriger an. Wie sehen die Experten das?
„[…] Es wird dazu kommen, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fleischbranche zu Nachteilen kommen wird.“
Klaus-Martin Fischer, Unternehmensberater & Experte für die Agrar- & Ernährungsindustrie
In diesem 10-Punkte-Plan sind viele positive Aspekte enthalten, die wir sehr begrüßen. Mindeststandards in Unterbringungen, Mindeststandards in Arbeitszeiten und auch dieser ganz wichtige Punkt, dass externe Mitarbeiter in der Fleischindustrie nicht mehr erlaubt sind. Grundsätzlich ist dies durchweg sehr, sehr positiv. […] Wir sehen es kritisch, dass das Verbot von Werkverträgen nur für die Fleischindustrie gelten soll. Man sieht in unserem Fall, dass Werkverträge durchaus sinnvolle Anwendungsbereiche hatten. Wir hätten diese Expansionspläne, die wir hier gemacht haben, so gar nicht oder nur verlangsamt machen […] können.
Harm Böckmann, Vertrieb & Marketing, Brand Qualitätsfleisch, Lohne
Könnte durch diese Regelung am Ende des Tages auch der Verbraucherpreis für Fleisch steigen?
Die Reaktion des Verbraucherpreises hängt auch ab von dem gesamten Marktwert. Wir sind hier nicht auf einer Insel, sondern in einem globalen Markt, d.h. es kann auch noch weiterhin Fleisch von außerhalb reinkommen. […] Nimmt der Verbraucher das Fleisch, das zu anderen, höheren Prozessbedingungen in Deutschland produziert worden ist oder nimmt er die Ware, die von außen kommt? Der Preis muss nicht zwangsläufig steigen, da der Preis nicht vom deutschen Fleischpreis abhängt.
Dr. Gerald Otto, Unternehmenssprecher der Goldschmaus Gruppe, Garrel
[…] Der marktgängige Preis, den man für das Kilogramm Fleisch im Handel bezahlt, der hat nichts unmittelbar damit zu tun, was tatsächlich für Kosten in der Entstehung anfallen. Von daher sind das natürlich wettbewerbsstrategische Überlegungen auf Seiten des Handels; wie man mit dem Frischfleisch-Element bzw. wie man mit dem SB-Fleisch […] Wettbewerbsdifferenzierung herbeiführt. Die Frage müsste man ehrlicherweise dem Handel gestellt werden. […] Deutschland kommt nicht umhin, sowohl für das Tierwohl als auch für das Menschenwohl einzustehen und dafür den angemessenen Preis zu bezahlen.
Klaus-Martin Fischer, Unternehmensberater & Experte für die Agrar- & Ernährungsindustrie
Es ist keine Zwangsläufigkeit, dass ein höherer Supermarktpreis automatisch für mehr Geld beim Landwirt sorgt.
Harm Böckmann, Vertrieb & Marketing, Brand Qualitätsfleisch, Lohne
#farbebekennen
Im Mai 2020 stiegen die Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen extrem an. Die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen vieler Produktionsmitarbeiter:innen wurden hier als Hauptursache gesehen.
Das Bundeskabinett fühlte sich daraufhin genötigt zu handeln. In dem sogenannten 10-Punkte-Plan des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischbranche ist genau formuliert worden, welche Regelungen zukünftig gelten sollten.
Diese beinhalten u.a. die Abkehr von den Werksverträgen hin zu einer Festanstellung der Mitarbeiter*innen. Des Weiteren regelt dieses Programm die Art der Unterbringung sowie die digitale Erfassung ihrer Arbeitszeit. Andere Punkte des Plans beschäftigen sich mit den behördlichen Kontrollen der Unterbringungen und der einzelnen Unternehmen.