Der Definition nach sind Subventionen finanzielle staatliche Zuschüsse, die nicht an eine Gegenleistung gebunden sind. Man kann zwischen direkten Subventionen (Finanzhilfen) und indirekten Subventionen (Steuervergünstigungen) unterscheiden.
Subventionen werden oft mit Agrarsubventionen gleichgesetzt. Empfänger von Subventionen können aber Staaten, Unternehmen oder private Haushalte sein und Subventionen gibt es in vielen Branchen.
Die Bundesländer subventionierten die Landwirtschaft mit 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Sie haben lenkende, korrigierende oder umschichtende Wirkung. So können Betriebe, Betriebszweige oder Arbeitsplätze in bestimmten Branchen oder Regionen erhalten werden. Die Unternehmen passen meistens den Subventionsvorgaben an, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Subventionsleistungen können von der EU, dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden erfolgen
Agrarsubventionen
Agrarsubventionen sollen grundsätzlich eine wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ermöglichen. Doch die Ausschüttung der Leistungen ist schon lange umstritten. Der Großteil der Zuwendungen geht in die sogenannte Flächenprämie. D.h. vereinfacht gemessen an der Fläche bekommen größere Betriebe viel Geld. Kleine Betriebe bekommen weniger Leistungen ausgezahlt. Historisch gesehen sollte mit den Subventionen Ernährungssicherheit in Europa gewährleistet werden.
Eine Überarbeitung der Agrarsubventionen ist bereits lange in der Diskussion. Auch Akteure der Agrar- und Ernährungsbranche kritisieren, dass andere Faktoren, wie die Art und Weise der Bewirtschaftung oder Umweltmaßnahmen der einzelnen Betriebe, nicht berücksichtigt werden.
Diesel – Kraftstoff für Proteste?
Die aktuell thematisierte Agrardieselsubvention oder Agrardieselrückvergütung zählt demnach zu den indirekten Subventionen. Landwirt:innen bezahlen Kraftstoff, wie alle anderen Kraftfahrzeugfahrer:innen und können dann für das ganze Jahr eine Rückvergütung bei der Steuererklärung einreichen.
Subventionen in der EU-Agrarpolitik
Die europäische Agrarpolitik hatte zunächst ein Ziel: eine Hungersnot wie nach dem 2. Weltkrieg künftig zu verhindern. So dienten die ersten Maßnahmen ab 1957 zur Steigerung der Produktivität und Stabilisierung der Märkte. Dieses Kernziel der Ernährungssicherung besteht bis heute. Da die gemeinsame Agrarpolitik eines der ersten Felder der politischen Zusammenarbeit war, ist dies bis heute der größte Posten im EU-Haushalt.
GAP steht für Gemeinsame Agrarpolitik. Sie besteht seit 1962 und bezog sich zuerst auf eine gemeinsame Organisation des Getreidemarkts (Schutz des Binnenmarkts, Finanzierung aus einem gemeinsamen Haushalt, freier Verkehr landwirtschaftlicher Produkte innerhalb Europas). Darauf folgten mehrere Marktordnungen, z.B. für Zucker, Milch oder Mehl. Dies führte zu einer Überproduktion auf dem europäischen Markt, ab 1992 wurde die Abschottung des europäischen Binnenmarkts aufgegeben. Im Gegenzug wurden Direktzahlungen eingeführt, die für bestimmte Kulturen pro Hektar gezahlt wurden. Ab 2005 wurde die Prämie an die fachgemäße Bewirtschaftung und die Einhaltung hoher europäischer Standards (Cross Compliance) gebunden. Werden Cross Compliance Richtlinien nicht eingehalten, werden die Direktzahlungen gekürzt. Diese Richtlinien betreffen z.B. Tiergesundheit, Boden- und Gewässerschutz oder Lebensmittelsicherheit. Seit 2013 sind 30 Prozent der Zahlungen an Umweltauflagen gebunden (Vielfalt der angebauten Pflanzen, Biotope, Hecken, dauerhafter Erhalt von Wiesen und Weiden). Diese Reformen sollten die Subventionen zunehmend von der Fläche entkoppeln, haben aber auch den bürokratischen Aufwand für die Förderungen erhöht.
Auf Bundesebene erscheinen Subventionen mit Bezug zur Agrarwirtschaft auf Platz 14 und 19. Die meisten Finanzhilfen sind 2024 für Energieeffizienz im Gebäudesektor geplant.
Ausgleichszahlungen
Unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Verantwortung ist es sinnvoll, nicht von Subventionen (die laut Definition ohne Gegenleistung erfolgen), sondern von Ausgleichszahlungen zu sprechen. Viele Leistungen, die die Land- und Forstwirtschaft für die Gesellschaft erbringen, werden nicht anderweitig vergütet. Dazu zählen neben der Versorgung mit Lebensmitteln:
- eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung von der Staatsfläche,
- eine flächendeckende Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur-, Natur- und Erholungslandschaften,
- die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und die Bereitstellung erneuerbarer Energien, insbesondere aus Biomasse,
- den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder,
- den Erhalt der biologischen Vielfalt
- die Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in den ihr vor- und nachgelagerten Bereichen.
Auch unter diesen Aspekten werden Agrarzahlungen ausgeschüttet.
Wird die Tierhaltung subventioniert?
Die Tierhaltung wird insgesamt nicht direkt subventioniert, jedoch gibt es Studien, die berechnen, wie viel Gelder indirekt in tierische Produkte fließen.
Die landwirtschaftlichen Subventionen werden unabhängig davon, ob die angebauten Pflanzen direkt für den menschlichen Verzehr bestimmt sind oder als Futtermittel dienen, ausgezahlt. Aus diesem Grund profitieren auch Flächen, auf denen Futtermittel angebaut werden, von der Flächenprämie. Es fließen indirekt staatliche Gelder in die Produktion tierischer Produkte.
Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass die Entscheidung, welche Pflanzen auf einer bestimmten Fläche angebaut werden, von vielen Faktoren abhängt. Dies umfasst Aspekte wie Bodenqualität, Klima und Marktbedingungen. Beispielsweise kann die Qualität des Bodens darüber entscheiden, ob hochwertige Pflanzen wie Kartoffeln oder Backgetreide angebaut werden können oder ob die Fläche nur für den Anbau von Futtergetreide geeignet ist. Auf vielen landwirtschaftlichen Flächen ist aufgrund der natürlichen Gegebenheiten tatsächlich nur der Anbau von Futtermitteln möglich.
Ein weiterer Aspekt ist, dass beim Anbau und der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten Nebenprodukte anfallen, die als Tierfutter weiterverwertet werden können. Ein typisches Beispiel hierfür ist Getreide, bei dem sowohl die Körner als auch das Stroh genutzt werden können. Diese Verwertung von Nebenprodukten ist ein wesentlicher Bestandteil der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft und unterstreicht die Bedeutung der Tierhaltung innerhalb dieses Systems.
Förderung von Weiden
Das Grünland wird zum Zweck des Klimaschutzes besonders gefördert. Grünlandflächen spielen eine wichtige Rolle bei der Bindung von CO2 und tragen so zur Reduzierung von Treibhausgasen bei. Diese Förderungen sind ebenfalls Teil der indirekten Subventionen, die der Tierhaltung zugutekommen, da Grünland häufig als Weidefläche für Tiere genutzt wird.
Förderung ländlicher Räume – die zweite Säule
Eine direkte Förderung erhalten bestimmte Haltungsformen, wie beispielsweise die Weidehaltung oder der Auslauf von Tieren durch Fördermittel aus der sogenannten zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Diese spezifischen Förderungen sind darauf ausgerichtet, tierfreundlichere Haltungsbedingungen zu unterstützen.
Die Fördermittel aus der sogenannten zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union werden gezielt für die Entwicklung ländlicher Räume und den Erhalt von Ökosystemen bereitgestellt. Dazu gehören Investitionen in die ländliche Infrastruktur, Maßnahmen zum Hochwasserschutz und die Schaffung von Biotopen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den ländlichen Raum widerstandsfähiger zu machen und ihn für die dort lebenden Menschen attraktiv zu gestalten, sowohl im Hinblick auf das Wohnen als auch auf die Arbeitsmöglichkeiten.
Das sagen die Experten:
#fazit:
Wir haben in diesem Blogbeitrag bewusst keine Durchschnittswerte, z.B. zur Höhe der Zahlungen angegeben, da die Akteure, die Gelder erhalten, sehr unterschiedlich sind. Zu den Empfängern gehören auch öffentliche Stellen (z.B. für Küstenschutz) oder Naturschutzorganisationen. Mittelständische, landwirtschaftliche Betriebe tauchen in der Empfängerliste erst in der zweiten Hälfte auf. Für die komplizierte Antragstellung und Erfüllung aller Auflagen wird zudem oft ein kostenpflichtiger Berater in Anspruch genommen, so dass sich für kleinere Betriebe die Antragstellung im Verhältnis zum bürokratischen Aufwand kaum lohnt.
bpb: kurz&knapp: Subventionen (Stand: 05.03.2024)
brs: Nutztiere als Lebensmittellieferanten oder Nahrungskonkurrenten (Stand: 17.07.2024)
bmel: Den Wandel gestalten! (Stand: 17.07.2024)
DBV: EU-Agrarförderung: Zweite Säule – Förderung ländlicher Räume (Stand: 17.07.2024)
i.ma..: Subventionen (Stand: 05.03.2024)
i.m.a.: lebens.mittel.punkt: EU-Agrarpolitik – Hintergründe und Informationen (Stand: 05.03.2024)
n-tv: Studie zeigt Missverhältnis auf: Großteil der EU-Agrarförderung fließt in Tierprodukte (Stand: 17.07.2024)
STATISTA: Subventionen der Länder: Das geht an die Landwirtschaft (Stand: 05.03.2024)
STATISTA: Die größten Finanzspritzen des Bundes (Stand: 05.03.2024)
q-s: Klimakiller Kuh? (Stand: 17.07.2024)